Naturschutzberatung


Die Lokale Aktion Kuno e.V. bietet zusammen mit den anderen Lokalen Aktionen in Schleswig-Holstein und dem DVL eine kostenlose naturschutzfachliche Beratung an. Sie richtet sich hauptsächlich an Landwirte, aber auch Kommunen oder Privatpersonen. Die Beratung erfolgt auf der Basis eines Maßnahmenkatalogs, der freiwillige Naturschutzleistungen und ihre bestehenden Fördermöglichkeiten aufzeigt. Er enthält zahlreiche Angebote für Landwirte, die honorierte  Bewirtschaftungsmaßnahmen auf Grünland- und Ackerflächen umfassen. Maßnahmen zur Biotopgestaltung, z. B. die Anlage von Knicks und Obstwiesen oder artenreichen Blühflächen,  können auch von anderen Interessenten wie z. B. Kommunen in Anspruch genommen werden.

Beratung und Maßnahmen werden vom Land Schleswig-Holstein und der EU finanziert.

Angebotskatalog mit den förderfähigen Maßnahmen © DVL-SH
Angebotskatalog mit den förderfähigen Maßnahmen © DVL-SH

Förderfähige Maßnahmen

Kleingewässer © A. Jannasch
Kleingewässer © A. Jannasch

Knickbau © A. Jannasch
Knickbau © A. Jannasch

Obstbäume © K. Jeromin
Obstbäume © K. Jeromin

Artenreiche Grünflächen © A. Jannasch
Artenreiche Grünflächen © A. Jannasch

Neuanlage und Aufwertung von Kleingewässern für Amphibien

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Neuanlage und Aufwertung von Knicks und Hecken

 

Pflanzung von Einzelbäumen, Baumgruppen und Feldgehölzen

 

 

 

 

 

 

 

Neuanlage und Wiederherstellung von Obstwiesen - Förderung von alten Hochstammsorten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Neuanlage von artenreichen Grünflächen mit vorgegebenen Regio-Saatgutmischungen 




Naturschutz-Beratungsangebot der Lokalen Aktion Kuno e.V.

Liebe Mitglieder,

die Umsetzung von freiwilligen Naturschutzmaßnahmen in der Landwirtschaft bekommt seit einigen Jahren einen immer größeren Stellenwert. So werden seit 2024 Ökoregelungen (ÖR) zusätzlich zur Basisprämie angeboten. Durch die Auswahl geeigneter ÖR und deren Kombinationsmöglichkeiten kann eine erhebliche zusätzliche Einkommensquelle für Landwirt*innen generiert werden. Diese Entwicklung nehmen wir zum Anlass, Sie über unser kostenloses Angebot zur Naturschutzberatung zu informieren.

 

1. Informationen zu den Ökoregelungen (ÖR), insb. ÖR 5 (Kennarten)

Welche ÖR gibt es, wie werden sie honoriert und sind sie für den Betrieb sinnvoll? Welche können untereinander oder mit dem Vertragsnaturschutz kombiniert werden? Gern können Sie mit uns Kontakt aufnehmen. Zur ÖR 5 „Kennarten“ können wir bei der Bestimmung der nachzuweisenden Pflanzenarten Hilfestellung leisten. Die ÖR sind im Sammelantrag zu beantragen.

 

2. Beratung zum Vertragsnaturschutz und Online-Antragstellung

Das Land SH bietet verschiedene Vertragsnaturschutzmuster für Acker und Grünland an, bei denen Landwirte für Bewirtschaftungseinschränkungen im Sinne des Naturschutzes Honorierungen erhalten. Die Ausgleichszahlungen in den verschiedenen Programmen haben sich in den letzten beiden Jahren erheblich erhöht. 

 

Hinweis: Durch Anklicken der blau markierten Wörter öffnet sich ein Dokument mit weiterführenden Informationen.

 

Vertragsnaturschutz-

programm 

 

€/ha

kombinierbar mit

Weidegang 1)

170-190

ÖR 4, ÖR 5,

ÖR 7,

GWS

Weidewirtschaft 1)

470-490 2)

ÖR 4, ÖR 5,

ÖR 7

Weidewirtschaft Moor 1)

370-520 2)

ÖR 4, ÖR 5,

ÖR 7

Weidewirtschaft Marsch 1) (BGM verpflichtend)

450-600 2)

ÖR 4, ÖR 5,

ÖR 7

Weidelandschaft Marsch 1) (gesamtbetrieblich, BGM verpflichtend)

130-160 2)

ÖR 4, ÖR 5,

ÖR 7

550 2)

990 2)

Grünlandwirtschaft Moor 1) (gesamtbetrieblich, BGM verpflichtend, organische Düngung möglich)

110-270 2)

ÖR 4, ÖR 5,

ÖR 7,

GWS

480-510 2)

900-930 2)

ÖR 4, ÖR 5,

ÖR 7

Neuanlage artenreichen Grünlands

860-890 2)

ÖR 4, ÖR 5,

ÖR 7

Umwandlung Acker in Grünland

2.030-2.010 2)

ÖR 4, ÖR 5,

ÖR 7

 

Kleinteiligkeit im Ackerbau

270

ÖR 2, ÖR 6,

ÖR 7

 

Ackerlebensräume

970

 

ÖR 7

1.010

1.160

1) gegebenenfalls zusätzlich freiwillige Biotop gestaltende Maßnahmen (BGM), 40 € je 100 m²

2) Reduzierung um 240 €/ha bei Kombination mit der Ökolandbauprämie

Die Verträge werden mit der Landgesellschaft SH geschlossen. Wir informieren zu den verschiedenen Programmen, prüfen, welche für Ihren Betrieb in Frage kommen und stellen mit Ihnen gemeinsam den Online-Antrag. Die Frist für die Antragstellung zum Vertragsnaturschutz ist der 01.07. eines jeden Jahres.

 

3. Beratung und Umsetzung von 1- und 2-jährigen Maßnahmen im Grünland und auf Äckern

Diese Maßnahmen werden vom Land SH finanziert, die Verträge mit KUNO gemacht. Dazu gehört der Gemeinschaftliche Wiesenvogelschutz, dessen Zahlungen z. T. angehoben wurden.

 

Hinweis: Durch Anklicken der blau markierten Wörter öffnet sich ein Dokument mit weiterführenden Informationen.

 

Maßnahme

€/ha

 

kombinierbar mit                                     

   Grünland

Bewirtschaftung artenreiches Grünland

390 - 890*

 

ÖR 4, ÖR 5, ÖR 7

Gemeinschaftlicher Wiesenvogelschutz (GWS) Einschränkungen bei Frühjahrsarbeiten und Mahd

180 – 500*

 

ÖR 4, ÖR 5, ÖR 7,
VNS Grünlandwirtschaft Moor,
VNS Weidegang

Schonstreifen (Altgrasstreifen)
Mahd ab 15.07.

500*

 

ÖR 4, ÖR 5, ÖR 7

 

             Ackerland

Selbstbegrünung oder gezielte Begrünung
Streifen oder Flächen

970 - 1.160*

 

ÖR 7

Getreide nicht ernten
Streifen oder Flächen

600*

 

ÖR 7

 

                      Privatpersonen und Kommunen

Knicks, Kleingewässer, Streuobstwiesen

Die Bau- und Materialkosten werden vollständig übernommen

* Die Ausgleichszahlungen für Biobetriebe fallen ggf. niedriger aus

4. Umsetzung von Biotopmaßnahmen (ab sofort auch für Kommunen)

Bei der Aufwertung oder Neuanlage von Kleingewässern und Knicks kümmern wir uns um die Planung, das Einholen der Genehmigungen und um die Umsetzung. Die Baukosten werden vom Land getragen. Für die Aufwertung oder Neuanlage von Streuobstwiesen werden die Kosten für die Obstbäume inkl. Befestigungsmaterial und Verbissschutz übernommen.

 

5. Anlage von Blühflächen für Kommunen und Privatpersonen

Gemeinden und Privatpersonen könne über das Projekt "Blütenbunt-Insektenreich" kostenloses Saatgut für die Anlage von Blühflächen erhalten. Eine fachkundige Beratung zur praktischen Umsetzung wird über den Deutschen Verband für Landschaftspflege (DVL) geleistet. Gern stellen wir den Kontakt her. 


Ausführliche Informationen über die geförderten Maßnahmen erhalten Sie auf der folgenden Seite:

Bei Interesse vereinbaren Sie bitte einen Termin.

Tel. 04885-585

E-Mail: info@kunoev.net


Förderung

Dieses Projekt wird mit Mitteln des Landes Schleswig-Holstein und der EU gefördert.