Naturschutzberatung

-Vertragsnaturschutz-


Naturschutz-Beratungsangebot der Lokalen Aktion KUNO e.V.

Vertragsnaturschutz für Grünland © KUNO e.V.
Vertragsnaturschutz für Grünland © KUNO e.V.

Beratung zum Vertragsnaturschutz und Online-Antragstellung

Das Land SH bietet verschiedene Vertragsnaturschutzmuster für Acker und Grünland an, bei denen Landwirte für Bewirtschaftungseinschränkungen im Sinne des Naturschutzes Hono-rierungen erhalten. Die Ausgleichs-zahlungen in den verschiedenen Pro-grammen haben sich in den letzten beiden Jahren erheblich erhöht. Die Laufzeit der Verträge beträgt 5 Jahre.

Die  Verträge werden mit der Landgesellschaft SH geschlossen. Wir informieren zu den verschiedenen Programmen, prüfen, welche für Ihren Betrieb in Frage kommen und stellen mit Ihnen gemeinsam den Online-Antrag. Die Frist für die Antragstellung zum Vertragsnaturschutz ist der 01.07. eines jeden Jahres.

Übersicht der Vertragsnaturschutzprogramme

Hinweis: Durch Anklicken der blau markierten Wörter öffnet sich ein Dokument mit weiterführenden Informationen.

Die Vertragsnaturschutzprogramme können mit den im Sammelantrag zu beantragenden Ökoregelungen (ÖR) und der Natura 2000-Prämie kombiniert werden.

Vertragsnaturschutz-Programm

€/ha

kombinierbar mit

 

 
   

Weidegang **

170-190

ÖR 4, ÖR 5, ÖR 7, GWS

   

Weidewirtschaft**

470-490*

ÖR 4, ÖR 5, ÖR 7

   

Weidewirtschaft Moor**

370-520*

ÖR 4, ÖR 5, ÖR 7

   

Weidewirtschaft Marsch**
(BGM verpflichtend)

450-600*

ÖR 4, ÖR 5, ÖR 7

   

Weidelandschaft Marsch**
(gesamtbetrieblich, BGM verpflichtend)

130-160

ÖR 4, ÖR 5, ÖR 7

   

550*

   

990*

   

Grünlandwirtschaft Moor**
(gesamt-betrieblich, BGM verpflichtend, organische Düngung möglich)

110-270*

ÖR 4, ÖR 5, ÖR 7, GWS

   

480-510*

   

900-930*

ÖR 4, ÖR 5, ÖR 7

   

Wertgrünland

860-890*

ÖR 4, ÖR 5, ÖR 7

   

Grünlandlebensräume

830-860*

ÖR 4, ÖR 5, ÖR 7

   

Kleinteiligkeit im Ackerbau

270

ÖR 2, ÖR 6, ÖR 7

   

Ackerlebensräume

970*

ÖR 7

   

1010*

   

1160*

   

Umwandlung Acker in Grünland-
lebensräume

2.700-2.730*

ÖR 4, ÖR 5, ÖR 7

   

*   Reduzierung der Ausgleichszahlung bei Kombination mit der Ökolandbauprämie

** gegebenenfalls zusätzlich freiwillige Biotop gestaltende Maßnahmen (BGM), 40 € je 1% der Fläche

 

 

 

 

Beratung zur ÖR 5 © DVL-SH
Beratung zur ÖR 5 © DVL-SH

Informationen zu den Ökoregelungen (ÖR), insb. ÖR 5 (Kennarten)

Die ÖR sind im Sammelantrag zu bean-tragen. Zur ÖR 5 „Kennarten“ können wir bei der Bestimmung der nachzuweisenden Pflanzen-arten Hilfestellung leisten. Hier finden Sie mehr Infos dazu: Die Ökoregelung 5

 


Vertragsnaturschutzmuster Grünlandwirtschaft Moor

Grabenaufweitung und -anstau © F. Pechan
Grabenaufweitung und -anstau © F. Pechan

Große Grünlandniederungen sind vielfältig durch wasserführende Gräben unterteilt und werden traditionell gemäht oder mit Rindern beweidet. Von dieser typischen Art der Grünlandwirtschaft in den moorigen Niederungen profitieren Wiesenbrüter und Amphibien, aber auch viele Zugvögel.

 

Seit 2015 wird in der Eider-Treene-Sorge-Niederung das Vertragsnaturschutzprogramm „Grünlandwirt-schaft Moor“ angeboten, mit dem Ziel, Betriebe darin zu unterstützen, diese traditionelle Form der Grünlandwirtschaft auf möglichst großer Fläche geschlossen fortzuführen. Durch entsprechende Bewirtschaftungsauflagen und biotopgestaltende Maßnahmen wird die Attraktivität des Grünlandes für Wiesenvögel erhöht, ihr Bruterfolg verbessert und zugleich die Feuchtwiesenvegetation erhalten.

Grundlage des Vertrages bildet das gesamte in der Region liegende Grünland eines Betriebes. Die Flächen werden in ein System unterschiedlicher Bewirtschaftungsintensitäten (grüne, gelbe und rote Flächen, s. unten) eingeteilt. Die Einstufung richtet sich dabei nach den einzelbetrieblichen Möglichkeiten und nach der Lage der Flächen. Auf mindestens 10 % der Vertragsflächen (rote Flächen) sollen Wasserhaltemaßnahmen zum vorübergehenden Wasseranstau in den Monaten Februar bis Mai in Kombination mit einer extensiveren Bewirtschaftung besonders attraktive Brutplätze für Wiesenvögel schaffen. Die Höhe der Ausgleichszahlungen orientiert sich an dem Grad der Extensivierung und liegt zwischen 110 und 930 € pro ha. Die Bewirtschaftungsauflagen sind in der untenstehenden Tabelle im Detail aufgeführt. Intensivere Milchviehbetriebe werden beispielsweise den Großteil ihrer Flächen in die Bewirtschaftungskategorie „grün“ (intensiv) geben und nur die vorgeschriebenen 10 % der Flächen in die Kategorie „rot“ (extensiv mit Wasserhaltemaßnahmen), während weniger intensive Betriebe ihre Flächen zwischen den Kategorien „gelb“ (extensiv) und „rot“ (extensiv mit Wasserhaltemaßnahmen) aufteilen können. Durch die unterschiedlichen Bewirtschaftungsintensitäten entsteht ein Nutzungsmosaik, von dem nicht nur Flora und Fauna profitieren, sondern ebenso eine abwechslungsreiche Landschaft für Bewohnende und Besuchende entsteht.

 

Das Programm stellt außerdem eine wichtige Maßnahme zur Erreichung der Erhaltungsziele im Vogelschutzgebiet "Eider-Treene-Sorge-Niederung" dar und ermöglicht in Kombination mit dem "Gemeinschaftlichen Wiesenvogelschutz" eine umfassende Bewirtschaftung für Wiesenvögel.

Bewirtschaftungsauflagen GLWM

KUNO e.V. berät kostenlos interessierte landwirtschaftliche Betriebe und betreut die laufenden Verträge. Bei Interesse melden Sie sich bitte in unserer Geschäftsstelle per Telefon 04885-585 oder per E-Mail [email protected] und vereinbaren einen unverbindlichen Beratungstermin. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung und sind Ihnen bei der Einteilung der Flächen in die Bewirtschaftungskategorien und der Planung der Wasserhaltemaßnahmen behilflich.


Förderung

Dieses Projekt wird mit Mitteln des Landes Schleswig-Holstein und der EU gefördert.